Wenn Sie Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, fällt ab dem 18. Lebensjahr für jedes Hilfsmittel eine Eigenbeteiligung, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung, an. Diese beträgt 10% des Abgabepreises, den die Krankenkasse dem Leistungserbringer vergütet und beträgt mindestens 5€ und maximal 10€. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2% der Bruttoeinahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.